ERSTE ANPASSUNGEN AN DER JACHTVERORDNUNG PER 01.01.2025

Der Bundesrat hat am 9. Oktober 2024 erste Anpassungen an der Jachtverordnung beschlossen, welche auf den 1. Januar 2025 in Kraft treten werden. Es handelt sich vorerst um geringfügige Anpassungen, welche seitens der Behörden und weiteren involvierten Parteien unstrittig oder welche in der Praxis bereits umgesetzt waren:

 

Neu ist vor allem, dass auch juristische Personen (mit Sitz und der tatsächlichen Verwaltung in der Schweiz) einen Flaggenschein beantragen können. Ferner können auch Ausländer einen Schweizer Flaggenschein beantragen, wenn sie ihren Wohnsitz in der Schweiz haben. Zudem wird die  Gütigkeitsdauer des Flaggenscheins (von bisher drei) auf fünf Jahre verlängert, allerdings bei gleichbleibenden Jahreskosten von CHF 150.- pro Jahr.

 

Der ganze Revisionsprozess hat sich stark verzögert, vornehmlich wegen den politischen Diskussionen im Zusammenhang mit der gewerblichen Grossschifffahrt (Tonnagebesteuerung etc.). Wir rechnen nicht mit einem baldigen Abschluss, lassen uns aber gerne überraschen.