Hochseeausweis-Verordnung

Die rechtliche Grundlage für den schweizerischen Hochseeausweises ist die Hochseeausweis-Verordnung (HA-V). Der CCS ist eine vom Seeschiffahrtsamt beauftragte Prüfungsstelle und stellt den Hochseeausweis aus. 

 

Die in der Verordnung festgelegten Voraussetzung für den Erwerb des Hochseeausweises sind zusammengefasst:

  • Mindestalter 16 Jahre
  • Bestandene Prüfung für den Hochseeausweis
  • Kantonaler Schiffsführerausweis der entsprechenden Kategorie
  • Gültiger Nothilfeausweis
  • Bestätigung über genügendes Seh- und Hörvermögen
  • Nachweis über die Praxis auf See

 

Die Gebühr für die Erstausstellung eines Hochseeausweises beträgt CHF 250.-.