Hochseeausweis-Verordnung
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Die rechtliche Grundlage für den schweizerischen Hochseeausweises ist die Hochseeausweis-Verordnung (HA-V). Der CCS ist eine vom Seeschiffahrtsamt beauftragte Prüfungsstelle und stellt den Hochseeausweis aus.
Die in der Verordnung festgelegten Voraussetzung für den Erwerb des Hochseeausweises sind zusammengefasst:
- Mindestalter 16 Jahre
- Bestandene Prüfung für den Hochseeausweis
- Kantonaler Schiffsführerausweis der entsprechenden Kategorie
- Gültiger Nothilfeausweis
- Bestätigung über genügendes Seh- und Hörvermögen
- Nachweis über die Praxis auf See
Die Gebühr für die Erstausstellung eines Hochseeausweises beträgt CHF 250.-.
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